Hinzuverdienstgrenze bei Bezug einer Erwerbminderungsrente

Ansprechpartner

Vorgehensweise

  • Rechtsverbindlichkeit nur durch Schriftform
  • Telefonauskunft nicht rechtssicher

Besonderheiten

  • Geringfügige Beschäftigung, Minijob
  • Ehrenamt sowie Einkünfte durch ehrenamtliche Tätigkeit
  • Einkünfte jeglicher Art (steuerrechtliche Relevanz)

Erwerbsminderungsrenten können ab dem 01.Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden.

Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich für 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von 35.647,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von 17.823,75 Euro.

Für Erwerbsminderungsrenten gilt weiterhin, dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen.