Hinzuverdienstgrenze bei Bezug einer Witwen- oder Witwerrente

Ansprechpartner

Vorgehensweise

  • Rechtsverbindlichkeit nur durch Schriftform
  • Telefonauskunft nicht rechtssicher

Besonderheiten

  • Geringfügige Beschäftigung, Minijob
  • Ehrenamt sowie Einkünfte durch ehrenamtliche Tätigkeit
  • Einkünfte jeglicher Art (steuerrechtliche Relevanz)

Witwen- und Witwerrenten werden nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn andere Einkommen der Witwe oder des Witwers den gesetzlich festgelegten Freibetrag nicht überschreiten. Konkret steigt der Freibetrag zum 01.07.2023 auf 992,64 € brutto.

Als Einkommen zählen zum Beispiel Löhne, Gehälter, Betriebsrenten, gesetzliche Renten, Aufwandsentschädigungen, usw.